DRGM
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Deutsches
Reichsgebrauchsmuster, das sogenannte "Kleine Patent" (auch DGMSch)
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DEP
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das Geschmacksmuster
regelt den Schutz des künstlerischen Erzeugnisses z.B. Design,
Ausdruck usw. Der zu schützende Gegenstand musste bei Gericht
als Foto, Zeichnung oder als Produkt hinterlegt = deponiert werden.
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DGMSch
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> DRGM
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Diminutifs
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Miniaturformen von Möbelstücken,
oft Gesellen- oder Meisterstücke. Nicht zu verwechseln
mit speziell als Puppenmöbel hergestellte Einrichtungen, diese zählen
nicht dazu.
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Docke
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(auch
Tocke) ab 1700 alter Begriff für Puppe
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DRP
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Deutsches
Reichspatent seit 1877 zum Erfinderschutz. Trägt eine Puppe dieses
Zeichen, war für die Herstellung eine wichtige Erfindung notwendig.
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DRMR
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Deutsche
Reichsmuster-Rolle = andere Bezeichnung für Geschmacksmusterschutz
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Dutch
Dolls
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aus
Deutschland nach England über holländische Häfen importierte Holzgliederpuppen,
die nach 1790 hergestellt wurden.
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