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Neue Verkehrsregeln in Luxemburg

Bußgelder erhöht

Luxemburg hat seine Strassenverkehrsordnung, den "Code de la Route" geändert. Bei dieser Reform schlägt insbesondere die Erhöhung der Bussgelder für Verkehrsvergehen zu Buche. Laut ADAC müssen Verkehrssünder jetzt meist doppelt so tief in die Tasche greifen als bisher. Die Bussen für Verstösse liegen zwischen 24 € und 145 €. Die luxemburgische Polizei hat angekündigt, die Einhaltung der neuen Regeln verstärkt zu kontrollieren und Bussgelder direkt vor Ort zu kassieren.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung der Warnwestenpflicht (seit 01.06.2008). Alle Insassen haben Warnwesten zu tragen, die bei einer Panne oder einem Unfall auf Autobahnen oder Schnellstrassen beim Verlassen des Fahrzeuges getragen werden müssen. Mehr dazu hier...

Zudem ist Mischbereifung, d.h. die gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterrreifen, verboten. Daneben ist es nicht mehr erlaubt an Bushaltestellen zu halten, wenn das Fahrzeug nicht ausrücklich dazu berechtigt ist. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen wurde das Tempolimit auf Autobahnen bei Regen von 75 km/h auf 90 km/h erhöht. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen mindestens einen Feuerlöscher (12 kg) mitführen.

In Luxemburg müssen Autofahrer bei der Annäherung an ein Stauende nun zwingend das Warnblinklicht einschalten. Im Pannefall ist das Warndreieck auf Autobahnen und Schnellstrassen 100 Meter vor dem Pannenfahrzeug aufzustellen, auf anderen Strassen reichen 30 Meter.

Zwischen zwei Fahrzeugen, die in einem Tunnel im Stau stehen, muss ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden. Autofahrer, die an einer Kreuzung rechts abbiegen, müssen auf entgegenkommende Fahrradfahrer achten und Vorfahrt gewähren. Beim Halten oder Parken vor und nach Fussgänger- sowie Fahrradüberwegen muss ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.

Im Interesse der verstärkten Sicherheit gelten strengere Bestimmungen zur Verwendung von speziellen Rückhaltesystemen für Kinder und Jugendliche (unter 1,50 Metern Körpergrösse) bis zum Alter von 17 Jahren.

Ebenfalls neu ist die Einbahnstrassenregelung für Radfahrer (siehe auch die neu eingeführten Verkehrsschilder).

Vorsicht heisst es für Autofahrer, die in Luxemburg tanken. Nicht nur der deutsche Zoll, sondern auch der belgische kontrollieren zunehmend die mitgeführten Treibstoffmengen. Dabei gehe es vor allem um die Sicherheit, vielfach würden beispielsweise Wasserkanister für den Transport verwendet. In solchen Fällen muss der Treibstoff an Ort und Stelle ausgeladen und in zugelassene Behälter umgefüllt werden, sonst wird die Weiterfahrt untersagt. Am Rande sei bemerkt, dass in Luxemburg das Mitführen von gefüllten Reservekanistern verboten ist.

Den gesamten Wortlaut der eingetretenen Neuerungen können Sie hier (in französischer Sprache) nachlesen.

Lesen Sie bitte auch: 
Verfolgung von Verkehrsverstössen im Ausland


 

 

     
 
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