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Neue Verkehrsregeln in
Luxemburg
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Bußgelder erhöht
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Luxemburg hat
seine Strassenverkehrsordnung, den "Code de la Route" geändert.
Bei dieser Reform schlägt insbesondere die Erhöhung der Bussgelder
für Verkehrsvergehen zu Buche. Laut ADAC müssen Verkehrssünder
jetzt meist doppelt so tief in die Tasche greifen als bisher. Die Bussen
für Verstösse liegen zwischen 24 € und 145 €. Die luxemburgische Polizei hat angekündigt,
die Einhaltung der neuen Regeln verstärkt zu kontrollieren und Bussgelder
direkt vor Ort zu kassieren.
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Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung
der Warnwestenpflicht (seit
01.06.2008). Alle Insassen haben Warnwesten zu tragen, die bei einer Panne oder einem Unfall auf Autobahnen oder
Schnellstrassen beim Verlassen des Fahrzeuges getragen werden müssen. Mehr
dazu hier...
Zudem ist
Mischbereifung, d.h. die gleichzeitige Verwendung von Sommer- und
Winterrreifen, verboten. Daneben ist es nicht mehr erlaubt an Bushaltestellen
zu halten, wenn das Fahrzeug nicht ausrücklich dazu berechtigt ist. Für
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen wurde das Tempolimit auf Autobahnen bei Regen
von 75 km/h auf 90 km/h
erhöht. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen mindestens einen Feuerlöscher
(12 kg) mitführen.
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In Luxemburg müssen Autofahrer bei
der Annäherung an ein Stauende nun zwingend das Warnblinklicht
einschalten. Im Pannefall ist das Warndreieck auf Autobahnen und
Schnellstrassen 100 Meter vor dem Pannenfahrzeug aufzustellen, auf
anderen Strassen reichen 30 Meter.
Zwischen zwei Fahrzeugen, die in einem Tunnel im Stau
stehen, muss ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern
eingehalten werden. Autofahrer, die an einer Kreuzung rechts
abbiegen, müssen auf entgegenkommende Fahrradfahrer achten und
Vorfahrt gewähren. Beim Halten oder Parken vor und nach Fussgänger-
sowie Fahrradüberwegen muss ein Abstand von mindestens fünf Metern
eingehalten werden.
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Im Interesse der verstärkten
Sicherheit gelten strengere Bestimmungen zur Verwendung von
speziellen Rückhaltesystemen für Kinder und Jugendliche (unter
1,50 Metern Körpergrösse) bis zum Alter von 17 Jahren.
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Ebenfalls neu ist die
Einbahnstrassenregelung für Radfahrer (siehe auch die neu
eingeführten Verkehrsschilder).
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Vorsicht heisst es für
Autofahrer, die in Luxemburg tanken. Nicht nur der deutsche Zoll,
sondern auch der belgische kontrollieren zunehmend die mitgeführten
Treibstoffmengen. Dabei gehe es vor allem um die Sicherheit, vielfach
würden beispielsweise Wasserkanister für den Transport verwendet.
In solchen Fällen muss der Treibstoff an Ort und Stelle ausgeladen
und in zugelassene Behälter umgefüllt werden, sonst wird die
Weiterfahrt untersagt. Am Rande sei bemerkt, dass in Luxemburg das
Mitführen von gefüllten Reservekanistern verboten ist.
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Den
gesamten Wortlaut der eingetretenen Neuerungen können Sie hier (in
französischer Sprache) nachlesen.
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Lesen Sie bitte auch:
Verfolgung von
Verkehrsverstössen im Ausland
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