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ADAC für gesetzliche Warnwestenpflicht auch in Deutschland

Nach Ansicht des ADAC sollte Deutschland dem Beispiel anderer europäischer Länder folgen und eine Warnwestenpflicht gesetzlich verankern. Die reflektierende Wirkung der Warnwesten trägt nachweislich zu einer besseren Erkennbarkeit insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen oder in der Nacht bei. Es darf nicht sein, dass Kraftfahrer nur deshalb zu Schaden kommen, weil sie in Verbindung mit einer harmlosen Panne oder einem leichten Unfall nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Hier kann die Warnweste für wenig Geld zusätzliche Sicherheit bieten. Die meisten Autofahrer haben sich ohnehin bereits eine solche Weste angeschafft, beispielsweise dann, wenn sie diese für die Fahrt in den Urlaub brauchten.

In Europa gibt es eine Warnwestenpflicht bislang in Österreich, Italien, Spanien, Kroatien und Portugal. Schweden und Frankreich planen die Einführung. In Tschechien gibt es ähnlich wie in Deutschland eine Warnwestenpflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Auch die Finnen haben eine Art Warnwestenpflicht, weil dort bei Dunkelheit alle Personen Warnkleidung tragen müssen, wenn sie sich auf Straßen bewegen.

Akzeptiert werden in den aufgeführten Ländern alle Westen, die dem europäischen Standard entsprechen und mit dem Kontrollzeichen EN471 versehen sind. Zulässig sind mehrere Farben wie zum Beispiel gelb, rot und orange. Der ADAC rät, die Warnweste stets griffbereit in der Ablage der Seitentür aufzubewahren.

 

 

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Warnwestenpflicht*

Belgien

Warnwestenpflicht: Ja 
seit: 01.02.2007
Bussgeld: 50 Euro (im Einzelfall höhere Strafen möglich)

kein besonderer technischer Standard gefordert, Kontrollzeichen EN 471 empfohlen.
Motorradfahrer und Führer von Kfz müssen bei Verlassen des Fahrzeugs nach einer Panne oder einem Unfall auf einer Autobahn oder Schnellstrasse/Kraftfahrstrasse
Warnwesten tragen. 


Finnland

Warnwestenpflicht: Ja
seit:
Bussgeld: keines

Pflicht, Warnkleidung zu tragen, gilt bei Dunkelheit für alle Fussgänger - damit auch für Fahrer, die Ihr Fahrzeug verlassen (müssen).


Frankreich

Warnwestenpflicht: Ja
ab: 01.07.2008
Bussgeld: 135 EURO je Element

Reflektierenden Westen und ein Warndreieck müssen Sie bei allen Fahrten im Auto haben. Die Westen müssen dabei in Reichweite der Insassen untergebracht werden. Das Warndreieck kann im Kofferraum verstaut werden. Verlässt jemand nach einem Unfall oder einer Panne das Auto, ist er verpflichtet, eine Warnweste zu tragen. Diese Regelung gilt auch für Motorradfahrer.

Erst ab Oktober werden je 135 Euro fällig, wenn die Polizei Sie ohne Warnweste oder Warndreieck erwischt.


Italien

Warnwestenpflicht: Ja
seit: 01.04.2004
Bussgeld: Nichtanlegen € 33,60 - € 137,55

Warnbekleidung/Kontrollzeichen EN471
(Erlaubt ist Warnbekleidung in orange, gelb oder rot)
Bei Verlassen des Fahrzeugs ist bei Nacht oder schlechter Sicht auf Strassen ausserhalb geschlossener Ortschaften Warnkleidung zu tragen.
Ausgenommen von der Pflicht sind Motorradfahrer.



Kroatien

Warnwestenpflicht: Ja
seit: 01.01.2006
Bussgeld: Nichtanlegen - steht derzeit noch nicht fest

Warnweste/Kontrollzeichen EN 471
(Erlaubt sind die Farben gelb, orange, rot)
Fahrer oder andere Autoinsassen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs nach einem Unfall  oder einer Panne auf Landstrassen oder Autobahnen Warnwesten tragen. Die Warnwestenpflicht gilt nach Panne oder Unfall auch für Motorradfahrer (!).


Luxemburg

Warnwestenpflicht: Ja 
seit: 01.06.2008
Bussgeld: 
Wenn sich im Fahrzeug keine den EU-Bestimmungen entsprechende
Warnweste befindet kostet das € 74,00
Befindet sich eine Warnweste im Fahrzeug, jedoch hat der Fahrer
versäumt dieselbe anzulegen kostet's € 49,00.

Warnwesten Warnweste/Kontrollzeichen EN 471
(Erlaubt sind die Farben gelb, orange, rot)
Motorradfahrer und alle Autoinsassen müssen auf Autobahnen bei Verlassen ihres Fahrzeugs nach einer Panne/einem Notfall eine Warnweste tragen. Auf Landstrassen ausserorts müssen auch Fussgänger, die auf der Fahrbahn laufen, bei schlechter Sicht und bei Dunkelheit eine Warnweste tragen. Die Warnwestenpflicht gilt jedoch nicht auf Rad- und Fussgängerwegen.

Neue Verkehrsregeln, welche seit 01.06.2008 in Luxemburg gelten, finden Sie hier. 


Montenegro Warnwestenpflicht: Ja
Bussgeld:  derzeit nicht bekannt

Fahrer von Kfz, die Ihr Fahrzeug auf Landstrassen oder Autobahnen verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Während der Fahrt muss die Warnweste
über die Rückenlehne des Fahrersitzes gezogen werden.

Norwegen

Warnwestenpflicht: Ja, aber nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
seit: 01.03.2007
Bussgeld: nicht bekannt

Warnweste mit Kontrollzeichen EN 471
Warnweste muss im Fahrzeug in Reichweite des Fahrers mitgeführt werden. Muss der Fahrer sein Fahrzeug auf der Fahrbahn oder auf der Standspur einer Schnellstrasse /Autobahn wegen einer Panne, einem Unfall oder anderem Problem anhalten und aussteigen, hat er eine Warnweste zu tragen. Fahrer von Mietwagen unterliegen ebenfalls dieser Pflicht, so dass auch ausländische Mieter für das Vorhandensein einer Warnweste im Mietwagen verantwortlich sind.


Österreich

Warnwestenpflicht: Ja
seit: 01.05.2005
Bussgeld: Nichtmitführen € 14/Nichtanlegen € 14 bei Organmandat vor Ort (bis zu € 2.180 Verwaltungsstrafe bei Anzeige möglich)

Warnbekleidung/Kontrollzeichen EN471
(= Warnweste, reflektierende Steifen in Hosenträgerform, Overall jeweils in den Farben gelb, orangerot oder rot)

Ein Fahrer muss bei Verlassen des Fahrzeugs Warnbekleidung tragen, wenn er ein Pannendreieck aufstellt oder sich auf dem Fahr-/Standstreifen einer Autobahn oder Autostrasse aufhält. Motorradfahrer sind von der Pflicht ausgenommen.


Portugal

Warnwestenpflicht: Ja
seit: 25.06.2005
Bussgeld: Nichtmitführen € 60 (- €300)/Nichtanlegen € 120 - € 600

Warnbekleidung/Kontrollzeichen EN471
(Erlaubt ist Warnbekleidung in orange, pink und grün)

Fahrer muss Warnkleidung im Pkw mitzuführen und bei Verlassen des Kfz auf Autobahnen und auch auf Landstrassen tragen, wenn  das Warndreieck benutzt werden muss (Fahrzeug steht wegen Panne, Unfall Ladungsverlust etc. auf der Strasse und ist von anderen Verkehrsteilnehmern – tagsüber oder nachts - erst aus einer Entfernung von weniger als 100 m leicht zu erkennen).


Rumänien

Warnwestenpflicht: Ja, aber nur für Fahrzeuge über 3,5 t zGG
Bussgeld: ?

Eine Warnweste muss in Fahrzeugen über 3,5 t zGG mitgeführt werden.


Slowakei

Warnwestenpflicht: Ja
Bussgeld: 50 - 150 Euro

gelbe, rote, grüne und orange Warnwesten mit weissen reflektierenden Streifen nach Standard EN 471 sind erlaubt

Alle Kfz (auch Motorräder) müssen ausserhalb geschlossener Ortschaften Warnwesten mitführen. Jede Person, die das Fahrzeug bei Panne, Reifenschaden oder Unfall verlässt, muss eine Warnweste tragen.


Spanien Warnwestenpflicht: Ja
seit: 24.07.2004
Bussgeld: Nichtanlegen € 91

Warnbekleidung/Kontrollzeichen EN471

Fahrer müssen bei Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen oder Strassen ausserorts Warnkleidung tragen.


Schweden

Warnwestenpflicht: in Planung
seit: -
Bussgeld: -



Tschechien

Warnwestenpflicht: teilweise
seit:
Bussgeld: ?

nur für dienstlich genutzte Fahrzeuge; Tragepflicht für jede Person, die das Fahrzeug verlässt.


Ungarn

Warnwestenpflicht: Ja
seit: 01.01.2008
Bussgeld: ?

Ausserhalb geschlossener Ortschaften müssen Fussgänger, die auf der Strasse oder Seitenstreifen gehen, eine Warnweste tragen. Dieses gilt auch für alle Personen, die bei einer Autopanne das Fahrzeug verlassen.


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© Schmucker AvD e.V. 03/2008 – Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, ergänzt durch eigene Recherchen.

 

 

     
 
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