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ADAC für gesetzliche Warnwestenpflicht auch in
Deutschland
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Nach Ansicht des ADAC sollte Deutschland dem
Beispiel anderer europäischer Länder folgen und eine Warnwestenpflicht
gesetzlich verankern. Die reflektierende Wirkung der Warnwesten trägt
nachweislich zu einer besseren Erkennbarkeit insbesondere bei schlechten
Sichtverhältnissen oder in der Nacht bei. Es darf nicht sein, dass
Kraftfahrer nur deshalb zu Schaden kommen, weil sie in Verbindung mit einer
harmlosen Panne oder einem leichten Unfall nicht rechtzeitig wahrgenommen
werden. Hier kann die Warnweste für wenig Geld zusätzliche Sicherheit
bieten. Die meisten Autofahrer haben sich ohnehin bereits eine solche Weste
angeschafft, beispielsweise dann, wenn sie diese für die Fahrt in den Urlaub
brauchten.
In Europa gibt es eine Warnwestenpflicht
bislang in Österreich, Italien, Spanien, Kroatien und Portugal. Schweden und
Frankreich planen die Einführung. In Tschechien gibt es ähnlich wie in
Deutschland eine Warnwestenpflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Auch
die Finnen haben eine Art Warnwestenpflicht, weil dort bei Dunkelheit alle
Personen Warnkleidung tragen müssen, wenn sie sich auf Straßen bewegen.
Akzeptiert werden in den aufgeführten Ländern
alle Westen, die dem europäischen Standard entsprechen und mit dem
Kontrollzeichen EN471 versehen sind. Zulässig sind mehrere Farben wie zum
Beispiel gelb, rot und orange. Der ADAC rät, die Warnweste stets griffbereit
in der Ablage der Seitentür aufzubewahren.
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Warnweste
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Warnwestenpflicht*
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Belgien |
Warnwestenpflicht: Ja
seit: 01.02.2007
Bussgeld: 50 Euro (im Einzelfall höhere Strafen möglich)
kein besonderer
technischer Standard gefordert, Kontrollzeichen EN 471 empfohlen.
Motorradfahrer und Führer von Kfz müssen bei Verlassen des Fahrzeugs nach
einer Panne oder einem Unfall auf einer Autobahn oder Schnellstrasse/Kraftfahrstrasse
Warnwesten tragen.
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Finnland |
Warnwestenpflicht: Ja
seit:
Bussgeld: keines
Pflicht,
Warnkleidung zu tragen, gilt bei Dunkelheit für alle Fussgänger - damit
auch für Fahrer, die Ihr Fahrzeug verlassen (müssen).
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Frankreich |
Warnwestenpflicht: Ja
ab: 01.07.2008
Bussgeld: 135 EURO je Element
Reflektierenden
Westen und ein Warndreieck müssen Sie bei allen Fahrten im Auto haben. Die
Westen müssen dabei in Reichweite der Insassen untergebracht werden. Das Warndreieck kann im Kofferraum verstaut werden.
Verlässt jemand nach einem Unfall oder einer Panne das Auto, ist er
verpflichtet, eine Warnweste zu tragen. Diese Regelung gilt auch für
Motorradfahrer.
Erst ab Oktober werden
je 135 Euro fällig, wenn die Polizei Sie ohne Warnweste oder Warndreieck
erwischt.
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Italien |
Warnwestenpflicht: Ja
seit: 01.04.2004
Bussgeld: Nichtanlegen € 33,60 - € 137,55
Warnbekleidung/Kontrollzeichen EN471
(Erlaubt ist Warnbekleidung in orange, gelb oder rot)
Bei Verlassen des Fahrzeugs ist bei Nacht oder schlechter Sicht auf Strassen
ausserhalb geschlossener Ortschaften Warnkleidung zu tragen.
Ausgenommen von der Pflicht sind Motorradfahrer.
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Kroatien |
Warnwestenpflicht: Ja
seit: 01.01.2006
Bussgeld: Nichtanlegen - steht derzeit noch nicht fest
Warnweste/Kontrollzeichen
EN 471
(Erlaubt sind die Farben gelb, orange, rot)
Fahrer oder andere Autoinsassen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs nach
einem Unfall oder einer Panne auf Landstrassen oder Autobahnen
Warnwesten tragen. Die Warnwestenpflicht gilt nach Panne oder Unfall auch für
Motorradfahrer (!).
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Luxemburg |
Warnwestenpflicht: Ja
seit: 01.06.2008
Bussgeld:
Wenn sich im Fahrzeug keine den EU-Bestimmungen entsprechende
Warnweste befindet kostet das € 74,00
Befindet sich eine Warnweste im Fahrzeug, jedoch hat der Fahrer
versäumt dieselbe anzulegen kostet's € 49,00.
Warnwesten
Warnweste/Kontrollzeichen EN 471
(Erlaubt sind die Farben gelb, orange, rot)
Motorradfahrer und alle Autoinsassen müssen auf Autobahnen bei Verlassen
ihres Fahrzeugs nach einer Panne/einem Notfall eine Warnweste tragen. Auf
Landstrassen ausserorts müssen auch Fussgänger, die auf der Fahrbahn
laufen, bei schlechter Sicht und bei Dunkelheit eine Warnweste tragen. Die
Warnwestenpflicht gilt jedoch nicht auf Rad- und Fussgängerwegen.
Neue Verkehrsregeln, welche
seit 01.06.2008 in Luxemburg gelten, finden
Sie hier.
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Montenegro |
Warnwestenpflicht:
Ja
Bussgeld: derzeit nicht bekannt
Fahrer von Kfz, die Ihr Fahrzeug auf Landstrassen oder Autobahnen verlassen,
müssen eine Warnweste tragen. Während der Fahrt muss die Warnweste
über
die Rückenlehne des Fahrersitzes gezogen werden.
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Norwegen |
Warnwestenpflicht: Ja, aber
nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
seit: 01.03.2007
Bussgeld: nicht bekannt
Warnweste mit
Kontrollzeichen EN 471
Warnweste muss im Fahrzeug in Reichweite des Fahrers mitgeführt werden. Muss
der Fahrer sein Fahrzeug auf der Fahrbahn oder auf der Standspur einer
Schnellstrasse /Autobahn wegen einer Panne, einem Unfall oder anderem Problem
anhalten und aussteigen, hat er eine Warnweste zu tragen. Fahrer von
Mietwagen unterliegen ebenfalls dieser Pflicht, so dass auch ausländische
Mieter für das Vorhandensein einer Warnweste im Mietwagen verantwortlich
sind.
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Österreich |
Warnwestenpflicht: Ja
seit: 01.05.2005
Bussgeld: Nichtmitführen € 14/Nichtanlegen € 14 bei Organmandat vor Ort
(bis zu € 2.180 Verwaltungsstrafe bei Anzeige möglich)
Warnbekleidung/Kontrollzeichen
EN471
(= Warnweste, reflektierende Steifen in Hosenträgerform, Overall jeweils in
den Farben gelb, orangerot oder rot)
Ein Fahrer muss bei Verlassen des Fahrzeugs Warnbekleidung tragen, wenn er
ein Pannendreieck aufstellt oder sich auf dem Fahr-/Standstreifen einer
Autobahn oder Autostrasse aufhält. Motorradfahrer sind von der Pflicht
ausgenommen.
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Portugal |
Warnwestenpflicht: Ja
seit: 25.06.2005
Bussgeld: Nichtmitführen € 60 (- €300)/Nichtanlegen € 120 - € 600
Warnbekleidung/Kontrollzeichen
EN471
(Erlaubt ist Warnbekleidung in orange, pink und grün)
Fahrer muss Warnkleidung im
Pkw mitzuführen und bei Verlassen des Kfz auf Autobahnen und auch auf
Landstrassen tragen, wenn das Warndreieck benutzt werden muss (Fahrzeug
steht wegen Panne, Unfall Ladungsverlust etc. auf der Strasse und ist von
anderen Verkehrsteilnehmern – tagsüber oder nachts - erst aus einer
Entfernung von weniger als 100 m leicht zu erkennen).
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Rumänien |
Warnwestenpflicht: Ja, aber
nur für Fahrzeuge über 3,5 t zGG
Bussgeld: ?
Eine
Warnweste muss in Fahrzeugen über 3,5 t zGG mitgeführt werden.
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Slowakei |
Warnwestenpflicht: Ja
Bussgeld: 50 - 150 Euro
gelbe, rote,
grüne und orange Warnwesten mit weissen reflektierenden Streifen nach
Standard EN 471 sind erlaubt
Alle Kfz (auch Motorräder)
müssen ausserhalb geschlossener Ortschaften Warnwesten mitführen. Jede
Person, die das Fahrzeug bei Panne, Reifenschaden oder Unfall verlässt, muss
eine Warnweste tragen.
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Spanien |
Warnwestenpflicht:
Ja
seit: 24.07.2004
Bussgeld: Nichtanlegen € 91
Warnbekleidung/Kontrollzeichen
EN471
Fahrer müssen bei
Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen oder Strassen ausserorts Warnkleidung
tragen.
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Schweden |
Warnwestenpflicht: in
Planung
seit: -
Bussgeld: -
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Tschechien |
Warnwestenpflicht:
teilweise
seit:
Bussgeld: ?
nur für
dienstlich genutzte Fahrzeuge; Tragepflicht für jede Person, die das
Fahrzeug verlässt.
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Ungarn |
Warnwestenpflicht: Ja
seit: 01.01.2008
Bussgeld: ?
Ausserhalb geschlossener
Ortschaften müssen Fussgänger, die auf der Strasse oder Seitenstreifen
gehen, eine Warnweste tragen. Dieses gilt auch für alle Personen, die bei
einer Autopanne das Fahrzeug verlassen.
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© Schmucker AvD e.V.
03/2008 – Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit,
ergänzt durch eigene Recherchen.
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