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Für den Warenverkehr innerhalb der EU gelten grundsätzlich keine Beschränkungen. Allerdings gibt es weiterhin noch sehr unterschiedliche Gesetzgebungen der einzelnen EU-Ländern für bestimmte Warengruppen, wie z.B für Alkoholika, landwirtschaftliche Produkte und Tabakwaren.
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Zollfrei sind folgende Warenmengen:
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Tabak:
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800 Zigaretten oder 400 Zigarillos
(Gewicht 3g je Zigarillo) oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak
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Alkohol:
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10 Liter Schnaps (Alkohol, 22 % vol.) und 10 Liter alkoholhaltige Süssgetränke (Alkopops) und
20 Liter Zwischenerzeugnisse, z.B. Campari, Portwein, Sherry und
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein/Sekt) und
110 Liter Bier.
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Benzin und Diesel
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Ausnahme Benzin und Diesel
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Die Bestimmungen wieviel Reservekraftstoff in einem PKW mitgeführt werden dürfen, wird nicht nur von den Zollbestimmungen, sondern auch durch die länderspezifischen
Strassenverkehrsverordnungen geregelt und sind somit von Land zu Land unterschiedlich.
In
welchen Ländern Sie besser keinen Reservekanister mitnehmen
sollten, lesen Sie bitte hier.
weitere Informationen zu den Zollbestimmungen:
www.zoll.de
www.auswaertiges-amt.de
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