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ADAC-Mitglieder,
die eine derartige, schlecht klebende Vignette erworben haben,
können um kostenlosen Austausch bitten, und zwar:
- mittels
schriftlichen Antrages bei der Eidgenössischen
Oberzolldirektion in Bern unter Verwendung eines Formblatts,
das im Internet unter http://www.vignette.ch/d/private/rv/
vignette_umtausch_d.pdf
heruntergeladen werden kann;
- persönlich
an den Grenzübergängen bei den Schweizer Zollbehörden,
- bei jedem
Schweizer Postamt oder
- bei vielen
Tankstellen.
Voraussichtlich
ab Mitte Juni wird bei den meisten Vignettenvertriebsstellen
ein Überkleber erhältlich sein, mit dem eine schlecht
haftende Vignette gesichert werden kann. Die Schweizer Behörden
bitten, einen solchen Überkleber insbesondere bei Vignetten
auf Motorrädern und Anhängern zu verwenden.
Das
Befahren einer abgabenpflichtigen Autobahn oder Autostraße in
der Schweiz ohne gültige bzw. ohne ordnungsgemäß
angebrachte Vignette unzulässig: neben der Nachzahlung der
Gebühr für die Vignette (40 CHF/ca. 25 Euro) droht eine
Geldbuße von 100 CHF (ca. 65 Euro); beides wird im Regelfall
an Ort und Stelle kassiert.
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