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In der Schweiz ist nur der 01.
August als staatlicher Feiertag für das gesamte Land
festgelegt. Die Regelung der anderen Feiertage ist Sache der
Kantone, die bis zu 8 weitere Tage als gesetzliche Ruhetage
des entsprechenden Kantons festlegen können. Hierbei werden
Neujahr, Christi Himmelfahrt (Auffahrt) und der erste
Weihnachtsfeiertag von allen Kantonen als Feiertag anerkannt.
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