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Alte Funktelefone

Der Betrieb alter Schnurlostelefone ist ab 2009 verboten! Bei Zuwiderhandlungen drohen Kosten von über 1000 Euro.

Die Bundesnetzagentur hat bekanntgegeben, dass am 31. Dezember 2008 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet. Da die Frequenzbereiche neu vergeben wurden, dürfen die Telefone ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden. Heute übliche DECT-Telefone sind davon nicht betroffen, da sie auf anderen Frequenzen funken.

 

Der Frequenzbereich des analogen Systems CT1+ (885 bis 887 und 930 bis 932 MHz) wird inzwischen europaweit für öffentlichen Mobilfunk genutzt. Der Frequenzbereich des Digital-Standards CT2 (864,1 bis 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung.

Nicht mehr zugelassene Geräte der Baureihe CT 1 sind teils bereits am beachtlichen Gewicht, aber vor allem an den Bezeichnungen Sinus 1 bis Sinus 5, Kennzeichnungen wie Posthorn, Z und einer Zulassungsnummer, die mit U oder V endet, bzw. einer der Zulassungsnummern A200025X, A200027X, A200465W oder A200025X, zu erkennen. Diese Geräte durften längstens bis zum 31. Dezember 1997 betrieben werden, denn die betreffenden Funkfrequenzen (914 MHz - 915 bzw. 959 MHz - 960 MHz) werden für den öffentlichen Mobilfunk zur Erweiterung der Netzkapazitäten genutzt.

Wer sein altes Schnurlostelefon aus den 90er Jahren 2009 weiterhin verwendet, muss bei einer dadurch verursachten Funkstörung mit Kosten von über 1000 Euro rechnen. Die Bundesnetzagentur weist zudem darauf hin, dass der unzulässige Betrieb eines Schnurlostelefons ohne Zuteilung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die zur Zahlung eines Bussgelds führen kann.

Informationen zum verwendeten Standard oder Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons finden sich meist in der Bedienungsanleitung oder direkt auf dem Gerät. Die Bundesnetzagentur bietet auf seiner Website ein Infoblatt zu den verschiedenen Standards an. Im Zweifelsfall hilft eine Rückfrage bei einer der Aussenstellen der Bundesnetzagentur weiter, die gerne beratend informieren.

Aussenstelle der Bundesnetzagentur
Beethovenstraße 1
66111 Saarbrücken

Tel: 0681-9330-0
Fax: 0681-9330-180
E-Mail zur Bundesnetzagentur

 

Für den Fall, dass Sie Ihre Bedienungsanleitung nicht mehr finden, habe ich hier aus verschiedenen Internetquellen einige Modelle zusammengetragen. Diese Liste ist sicherlich nicht vollständig, für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.

4MBO G-Tel Sanyo
Amstrad Hagenuk Schneider
Ascom Intellisys Serd
Audioline Loewe Siemens
Bang & Olufsen Medion Sigma
Belgacom Okano Swisscom
Bosch Olympia Tele2
Commodore Palladium Telefunken
Daewoo Panasonic Telesys
Detewe Philips Topcom
Deutsche Telekom Privileg Uher
DSC-Zettler Protech Universum
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