Nicht mehr zugelassene Geräte der Baureihe CT 1
sind teils bereits am beachtlichen Gewicht, aber vor allem an den Bezeichnungen
Sinus 1 bis Sinus 5,
Kennzeichnungen wie Posthorn, Z und einer Zulassungsnummer, die mit U
oder V endet, bzw. einer der Zulassungsnummern A200025X,
A200027X, A200465W oder A200025X, zu erkennen. Diese
Geräte durften längstens bis zum 31. Dezember 1997
betrieben werden, denn die betreffenden Funkfrequenzen (914 MHz - 915
bzw. 959 MHz - 960 MHz) werden für den öffentlichen
Mobilfunk zur Erweiterung der Netzkapazitäten genutzt.
Wer sein altes Schnurlostelefon aus den 90er Jahren 2009 weiterhin
verwendet, muss bei einer dadurch verursachten Funkstörung mit Kosten von über
1000 Euro rechnen. Die Bundesnetzagentur weist zudem darauf hin, dass der unzulässige
Betrieb eines Schnurlostelefons ohne Zuteilung eine Ordnungswidrigkeit
darstellt, die zur Zahlung eines Bussgelds führen kann.
Informationen zum verwendeten Standard oder Frequenzbereich eines
schnurlosen Telefons finden sich meist in der Bedienungsanleitung oder direkt
auf dem Gerät. Die Bundesnetzagentur bietet auf seiner Website ein Infoblatt
zu den verschiedenen Standards an. Im Zweifelsfall hilft eine Rückfrage bei
einer der Aussenstellen der Bundesnetzagentur weiter, die gerne beratend
informieren.
Aussenstelle der
Bundesnetzagentur
Beethovenstraße 1
66111 Saarbrücken
Tel: 0681-9330-0
Fax: 0681-9330-180
E-Mail zur Bundesnetzagentur
Für den Fall, dass Sie Ihre
Bedienungsanleitung nicht mehr finden, habe ich hier aus verschiedenen
Internetquellen einige Modelle zusammengetragen. Diese Liste ist sicherlich
nicht vollständig, für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.
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