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10.09.2008 - Entfernungspauschale
ADAC:
Steinbrück auf dem Holzweg
Automobilclub
fordert Rückkehr zur alten Regelung |
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Die
heute vom Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zum Auftakt der mündlichen
Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht vorgebrachte Begründung
zur Abschaffung der Entfernungspauschale wird vom ADAC aufs schärfste
zurückgewiesen. „Es ist unerträglich, wenn Haushaltsprobleme auf
dem Rücken der Autofahrer, die ohnehin schon durch hohe Steuern
gebeutelt sind, ausgetragen werden. Mit dieser Erklärung befindet sich
der Finanzminister auf dem Holzweg“, so ADAC-Vizepräsident für
Verkehr Ulrich Klaus Becker. |
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Der
Automobilclub fordert die schnellstmögliche Rückkehr zur alten
Regelung vor dem Jahr 2007. „Die jetzige Regelung ist ungerecht und
widerspricht jeglicher Gleichbehandlung. Alles andere als eine
Anrechnung ab dem ersten Kilometer ist nicht akzeptabel“, so Becker.
Nach Ansicht des ADAC sind Arbeitswegkosten rein beruflich veranlasst
und müssen daher abzugsfähig sein. |
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Seit
der Kürzung der Pauschale im Januar 2007 können Pendler die Kosten für
den Arbeitsweg erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend machen.
„Millionen Pendler traf die Reduzierung der Entfernungspauschale mit
voller Wucht, sie haben nun Einbußen von oft mehreren Hundert Euro im
Jahr zu verkraften“, so Becker weiter. |
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Angesichts
der überproportional zu den sonstigen Lebenshaltungskosten gestiegenen
Mobilitätskosten fordert der ADAC sogar eine angemessene Erhöhung der
Kilometerpauschale. Becker: „Die Schmerzgrenze bei vielen Autofahrern
ist längst überschritten. Wenn das so weitergeht, wird Autofahren zum
unbezahlbaren Luxusgut. Die Politik muss dringend ein Zeichen
setzen.“ |
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