|
|
|
03.09.2008 - ADAC-Finanzminister
contra Pendlerinteressen
Entfernungspauschale
ADAC: Bundesregierung soll Kürzung
der Pauschale zurücknehmen
|
|
Die jüngsten
Äußerungen von Finanzminister Steinbrück zur möglichen Wiedereinführung
der alten Entfernungspauschale empfinden Millionen von Berufspendlern
als Kampfansage.
|
|
ADAC-Vizepräsident für
Verkehr Ulrich Klaus Becker kritisiert deshalb den Minister: "Behauptungen,
die den Eindruck erwecken, die Pendlerpauschale sei eine Subvention,
die auf Kosten der Staatskasse globale Marktentwicklungen korrigieren
soll, verhöhnen die Pendler. Diese haben häufig nur deshalb Arbeit,
weil sie enorme Anfahrtswege in Kauf nehmen. Statt die ersten 20
Kilometer des Arbeitsweges nicht mehr anzurechnen, wäre angesichts der
gestiegenen Kraftstoffpreise sogar eine Erhöhung der Pauschale
gerechtfertigt, um die volkswirtschaftlich erwünschte Flexibilität
und Mobilität von Arbeitnehmern aufrecht zu erhalten". Nach
Berechnungen des Clubs beläuft sich die jährliche steuerliche
Mehrbelastung durch den Wegfall der ersten 20 Kilometer – bei
einem Steuersatz von 40 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag –
auf 557 Euro.
|
|
Nach Auffassung des ADAC müssen
Arbeitswegkosten, die zur Einkommenserzielung erforderlich sind, bei
der Bemessung des zu versteuernden Einkommens weiterhin grundsätzlich
in vollem Umfang als Werbungskosten anerkannt werden. "Das ist
keine Subvention auf dem Gnadenweg, sondern ein bewährter und begründeter
Teil des Steuerrechts", so Becker.
|
|
Der Club, der die Kürzung
der Entfernungspauschale für verfassungswidrig hält, erhofft sich von
der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes eine Rückkehr
zur früheren Regelung, bei der die Wegekosten bereits ab dem ersten
Kilometer steuerlich anerkannt wurden.
|
|
Für Sie gesehen bei: ADAC |
|
|
|
|
|
|
|
|